Textliche Festsetzungen
XPlanung bietet die Möglichkeit, textlich formulierte Planinhalte (z. B. textliche Festsetzungen oder Begründungen) dem gesamten Planungsbereich oder zusätzlich dazu bestimmten Teilflächen des Plangebiets zuzuordnen. Zu empfehlen ist die Erfassung von textlichen Festsetzungen und deren Zuordnung zum entsprechenden geometrischen Planobjekt1.
Textliche Festsetzung anlegen
Textliche Festsetzungen werden in XPlanung als eigenständige Objekte vom Typ
XP_TextAbschnitt (oder davon abgeleitete Typen) erfasst. Ein Textabschnitt kann anschließend einem oder mehreren
Planinhalten zugeordnet werden.
Neuen Textabschnitt erstellen
- Im Objektbaum den gewünschten Planinhalt auswählen.
-
Über das Kontextmenü Neues Datenobjekt hinzufügen die passende Relation auf eine TextAbschnitt-Klasse auswählen.
Die Relation kann je nach zugehörigem XPlan-Objekt entweder
texte(bei Plan und Bereich) oderrefTextInhalt(bei Planinhalten) heißen.
Anschließend öffnet sich der Dialog zum Erstellen eines neuen Textabschnitts.
Dabei können folgende Informationen erfasst werden:
| schluessel | Kurzbezeichnung oder Nummerierung der textlichen Festsetzung. |
|---|---|
| gesetzlicheGrundlage | Rechtsgrundlage, auf die sich die Festsetzung bezieht (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). |
| text | Wortlaut der textlichen Festsetzung. |
| refText | Optionaler Verweis auf externe Dokumente oder Textquellen. |
| Rechtscharakter | Fachliche Einordnung des Textes, z. B. Festsetzung, Hinweis oder Nachrichtliche Übernahme. |
Vorhandene Textabschnitte verwenden
Bereits erfasste Textabschnitte können mehrfach verwendet werden. Dadurch lassen sich identische Festsetzungen verschiedenen Planinhalten zuordnen, ohne den Text erneut erfassen zu müssen.
Vorhandenen Textabschnitt zuordnen
- Beim Anlegen eines Textabschnitts die Option Vorhandene durchsuchen auswählen.
- Gewünschte Textabschnitte über die Suchfunktion finden und auswählen.
- Mit der Auswahl bestätigen, um die Zuordnung zum aktuellen Planinhalt herzustellen.
Tip
Textliche Festsetzungen sollten möglichst nur einmal erfasst und anschließend den allen betroffenen Planinhalten zugeordnet werden.
-
Leitfaden XPlanung, Leitstelle XPlanung (2020), https://xleitstelle.de/downloads/XPlanung_Leitfaden_1.pdf ↩